Spiele Videos Live? Die neue Let’s Play Policy von Upjers!

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Let’s Play Videos gehören zu den populärsten Erscheinungen der Clip-Kultur im Web.

Wie bei einer Fußballübertragung wird dabei das eigene Spielerlebnis live kommentiert. Natürlich gibt es bei der Umsetzung ganz deutliche Qualitätsunterschiede, denn dass man hier als eine Art Moderator für einen spannenden und für die Community unterhaltsamen Clip sorgen kann, haben lange nicht allen selbsternannten „Produzenten“ verinnerlicht. Sind Let’s Play Videos dagegen gut gemacht, können sie einen wirklich intressanten Einblick in ein Spiel geben und zum Wachstum der Fangemeinde ein gutes Stück beitragen. Und genau deshalb begrüßt Upjers diese Form der kreativen Auseinandersetzung mit seinen Titeln ausdrücklich.

Das ist Selbstverständlich? Nun, für die Fans vielleicht, aber Let’s Play Videos enthalten in der Regel natürlich Material, das urheber- und markenrechtlich geschützt ist. Das bedeutet, dass eigentlich nur derjenige, dem diese kreativen Arbeiten gehören auch ausschließlich bestimmt, was damit gemacht werden darf.

Upjers Logo Let's play videosOft gibt es große Unsicherheiten, denn natürlich ist es auch verboten, Werke anderer – z.B. als Fan-Art – einfach zu kopieren. Weil Upjers aber aktiv kreative Fan-Art fördern möchte, hat sich das Unternehmen dazu entschieden eine Let’s Play Policy für seine Spiele aufzusetzen.

Man will ja gerade, dass die Spieler ihre Erfahrungen untereinander austauschen und miteinander teilen, sei es im Spiel-Chat, im Forum, auf Facebook oder eben mit Hilfe der Video-Clips.

Durch die Let’s Play Policy können Fan-Art und Gameplay-Clips nun auch ohne ausdrückliche Einwilligung von Upjers auf Video-Portalen veröffentlicht werden – vorausgesetzt, es werden dabei einige Richtlinien eingehalten.

So müssen die Videos öffentlich zugänglich sein dürfen nicht durch Gebühren geschützt oder anderweitig kommerziell vermarkten werden. Monetarisierungsfunktionen der Portale (z.B. Anzeigen im Video) darf man allerdings nutzen. Ein Link auf die original Startseite des Spiels und – wenn vorhanden – auf den Upjers Youtube Kanal muss in dem Video enthalten sein und der Eindruck, es handle sich um ein offizielles Upjers-Video darf nicht erweckt werden. Auch auf die Verwendung von Beta-Versionen muss man im Titel und in der Beschreibung hinweisen.

Inhalte, die gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma verstoßen sind ebensowenig erlaubt wie der Verkauf der Nutzungsrechte and Dritte und bei einer Veröffentlichung außerhalb der freigegebenen Portale muss man nach wie vor die ausdrückliche Erlaubnis von Upjers einholen.

Ansonsten gilt die Pflicht, sich an die üblichen, höflichen Umgangsformen im täglichen Miteinander im Web zu halten und – besonders wichtig: natürlich dürfen keine Werke – wie zum Beispiel Musikstücke – enthalten sein, bei denen die Rechte einer dritten Partei verletzt werden.

Die genauen Vorschriften zu den Let’s Play Videos sind im Youtube Channel von Upjers zu finden und können hier direkt aufgerufen werden: de.upjers.com/letsplay

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